Leitern & Tritte Prüfung nach DGUV 208-016

Jährliche Sicherheitsprüfung nach DGUV 208-016, TRBS 2121 Teil 2 und DIN EN 131 durch befähigte Personen

Überblick

Leitern und Tritte zählen zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln und gleichzeitig zu den häufigsten Unfallursachen. Sie müssen mindestens einmal jährlich durch befähigte Personen geprüft werden. Die Prüfung nach DGUV Information 208-016, TRBS 2121 Teil 2 und BetrSichV ist gesetzlich vorgeschrieben. Unsere befähigten Prüfer kontrollieren Sprossen, Holme, Gelenke, Standsicherheit, Leiterfüße und Kennzeichnungen nach DIN EN 131.

Rechtliche Grundlagen

DGUV Information 208-016

Die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" ist die zentrale Regel. Sie regelt Auswahl, Einsatz, jährliche Prüfung, Ablegekriterien und Unterweisungspflichten. Diese praxisnahe Information gilt als Standard für Leiterprüfungen.

TRBS 2121 Teil 2 - Gefährdung beim Verwenden von Leitern

Die Technische Regel TRBS 2121 Teil 2 regelt konkret: Wann eine Leiter zulässig ist, wann Absturzsicherungen notwendig sind, maximale Nutzungsdauer als Arbeitsplatz, Standsicherheit und Steighöhen. WICHTIG: Leitern sind kein dauerhafter Arbeitsplatz, außer bei geringer Gefährdung und kurzer Dauer.

DIN EN 131 - Leitern Produktnorm

Die DIN EN 131 (alle Teile) regelt Bau, Konstruktion, Sicherheitsausstattung, Prüfverfahren, Belastbarkeit und Kennzeichnungen von Leitern. Teile u.a.: EN 131-2 (Anforderungen), EN 131-4 (Schiebeleitern), EN 131-6 (Teleskopleitern), EN 131-7 (Podestleitern).

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel nach BetrSichV. § 3 fordert Gefährdungsbeurteilungen, § 4 Schutzmaßnahmen, § 14 wiederkehrende Prüfungen. Anhang 1 regelt besondere Gefährdungen. WICHTIG: Leitern dürfen nicht als dauerhafte Arbeitsplätze verwendet werden, wenn sicherere Alternativen möglich sind.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die ArbStättV regelt Leitern als Verkehrswege und Hilfsmittel. Ergänzende Regeln: ASR A1.8 (Verkehrswege) und ASR A2.1 (Schutz vor Absturz). Diese definieren Anforderungen an sichere Auf- und Abstiege sowie Absturzsicherungen.

Pflichten des Unternehmers

Jährliche Prüfung durch befähigte Person nach BetrSichV § 14 sicherstellen

Gefährdungsbeurteilung erstellen (Welche Leiter für welche Tätigkeit?)

Mindestens jährliche Unterweisung der Beschäftigten durchführen

Betriebsanweisung für alle Leiterarten erstellen

Defekte Leitern sofort außer Betrieb nehmen und kennzeichnen

Prüfung nach Reparaturen, Sturz, Überlastung oder baulichen Veränderungen

Regelmäßige Sichtprüfung durch Beschäftigte vor jeder Benutzung

Nur Leitern nach DIN EN 131 verwenden

Alternative Arbeitsmittel prüfen (Gerüst, Arbeitsbühne bei Dauerarbeiten)

Ablauf der Leiterprüfung

01

Bestandsaufnahme: Erfassung aller Leitern und Tritte mit Typ, Hersteller, Kennzeichnung

02

Sichtprüfung: Kontrolle auf Risse, Verformungen, Verschleiß an Sprossen und Holmen

03

Leiterfüße-Prüfung: Test der Gummi-Füße, Halt auf glatten Böden, Standsicherheit

04

Gelenke & Beschläge: Prüfung auf Spiel, Funktionsfähigkeit, Rost, Verschleiß

05

Standsicherheitsprüfung: Test auf Wackeln, verzogene Teile, korrekten Aufbau

06

Kennzeichnungen: Kontrolle von Tragkraft, Hersteller, Typ, Baujahr, Prüfplakette

07

Zubehör-Prüfung: Teleskopverriegelungen, Fanghaken, Ausleger, Sicherungseinrichtungen

08

Dokumentation: Erstellung digitales Prüfprotokoll mit Ablegekriterien und Mängelliste

Prüfnachweise & Dokumentation

Nach der Prüfung erhalten Sie:

Digitales Prüfprotokoll nach DGUV 208-016 und BetrSichV § 14

Dokumentation aller geprüften Leitern mit Seriennummer und Leiterart

Mängelliste mit Bewertung nach Ablegekriterien

Prüfplakette mit nächstem Prüfdatum

Handlungsempfehlungen bei festgestellten Mängeln

Rechtssichere Dokumentation für Berufsgenossenschaften

Warum PrüfAssist?

Befähigte Personen nach TRBS 1203 mit Kenntnis über DIN EN 131

Prüfung aller Leitertypen (Anlege-, Stehleitern, Tritte, Podestleitern)

Kontrolle nach DGUV 208-016 und TRBS 2121 Teil 2

Prüfung von Sprossen, Holmen, Gelenken, Standsicherheit

Test der Leiterfüße und Sicherungseinrichtungen

Digitale Dokumentation mit lückenloser Nachweisführung

Flexible Prüftermine vor Ort

Bundesweit anerkannte Prüfprotokolle

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Leitern und Tritte?
Wesentliche Grundlagen sind: DGUV Information 208-016, TRBS 2121 Teil 2, DIN EN 131, BetrSichV (§ 3, § 4, § 14) sowie ArbStättV mit ASR A2.1 (Schutz vor Absturz).
Wie oft müssen Leitern geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person nach DGUV 208-016 und BetrSichV § 14. Zusätzlich sollten Beschäftigte die Leiter vor jeder Benutzung kurz sichtig prüfen. Anlassbezogene Prüfungen sind nach Reparaturen, Sturz oder Überlastung erforderlich.
Wer darf eine Leiterprüfung durchführen?
Nur eine befähigte Person nach TRBS 1203 mit technischer Qualifikation, Berufserfahrung und Kenntnissen der DIN EN 131 sowie DGUV 208-016.
Was wird bei der Leiterprüfung kontrolliert?
Geprüft werden: Holme & Sprossen (Risse, Verformungen, Verschleiß), Gelenke (Spiel, Funktionsfähigkeit), Leiterfüße (Gummi intakt, Halt), Standsicherheit (Wackeln, verzogene Teile), Kennzeichnungen (Tragkraft, Hersteller, Typ), Zubehör (Teleskopverriegelungen, Fanghaken).
Welche Leitern sind im Betrieb erlaubt?
Nur Leitern, die der DIN EN 131 entsprechen und für die jeweilige Tätigkeit nach Gefährdungsbeurteilung geeignet sind. Die Leiter muss gekennzeichnet sein mit Tragkraft, Hersteller und Typ.
Wann darf eine Leiter NICHT benutzt werden?
Wenn sie beschädigt ist, fehlende oder lockere Sprossen hat, lockere Gelenke zeigt, keine oder defekte Standfüße besitzt, überlastet wurde oder nicht der DIN EN 131 entspricht. Solche Leitern müssen sofort außer Betrieb genommen werden.
Dürfen Leitern als dauerhafter Arbeitsplatz genutzt werden?
Nein. TRBS 2121 Teil 2 ist klar: Leitern sind nur bei geringer Gefährdung und kurzer Dauertätigkeit als Arbeitsplatz zulässig. Für längere Arbeiten in der Höhe sind Gerüste oder Arbeitsbühnen erforderlich.
Welche Dokumentationspflicht besteht?
Der Betreiber muss die Prüfung schriftlich dokumentieren gemäß BetrSichV § 14. Das Protokoll muss enthalten: Prüfer, Datum, Mängel, Maßnahmen, Seriennummer, Leiterart, Ergebnis.
Wie lange hält eine Leiter?
Maximal 10 Jahre, je nach Nutzung und Zustand. Die DGUV nennt keine exakte Lebensdauer, entscheidend sind die Ablegekriterien nach DGUV 208-016. Bei festgestellten Mängeln muss die Leiter früher ausgetauscht werden.
Welche Unterweisung benötigen Mitarbeiter?
Mindestens jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 über: sicheren Umgang, Standsicherheit (65-75 Grad Neigungswinkel), korrekte Anwendung, richtige Leiterwahl, Ablegekriterien. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.

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