Überblick
Rechtliche Grundlagen
DGUV Information 208-016
Die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" ist die zentrale Regel. Sie regelt Auswahl, Einsatz, jährliche Prüfung, Ablegekriterien und Unterweisungspflichten. Diese praxisnahe Information gilt als Standard für Leiterprüfungen.
TRBS 2121 Teil 2 - Gefährdung beim Verwenden von Leitern
Die Technische Regel TRBS 2121 Teil 2 regelt konkret: Wann eine Leiter zulässig ist, wann Absturzsicherungen notwendig sind, maximale Nutzungsdauer als Arbeitsplatz, Standsicherheit und Steighöhen. WICHTIG: Leitern sind kein dauerhafter Arbeitsplatz, außer bei geringer Gefährdung und kurzer Dauer.
DIN EN 131 - Leitern Produktnorm
Die DIN EN 131 (alle Teile) regelt Bau, Konstruktion, Sicherheitsausstattung, Prüfverfahren, Belastbarkeit und Kennzeichnungen von Leitern. Teile u.a.: EN 131-2 (Anforderungen), EN 131-4 (Schiebeleitern), EN 131-6 (Teleskopleitern), EN 131-7 (Podestleitern).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel nach BetrSichV. § 3 fordert Gefährdungsbeurteilungen, § 4 Schutzmaßnahmen, § 14 wiederkehrende Prüfungen. Anhang 1 regelt besondere Gefährdungen. WICHTIG: Leitern dürfen nicht als dauerhafte Arbeitsplätze verwendet werden, wenn sicherere Alternativen möglich sind.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die ArbStättV regelt Leitern als Verkehrswege und Hilfsmittel. Ergänzende Regeln: ASR A1.8 (Verkehrswege) und ASR A2.1 (Schutz vor Absturz). Diese definieren Anforderungen an sichere Auf- und Abstiege sowie Absturzsicherungen.
Pflichten des Unternehmers
Jährliche Prüfung durch befähigte Person nach BetrSichV § 14 sicherstellen
Gefährdungsbeurteilung erstellen (Welche Leiter für welche Tätigkeit?)
Mindestens jährliche Unterweisung der Beschäftigten durchführen
Betriebsanweisung für alle Leiterarten erstellen
Defekte Leitern sofort außer Betrieb nehmen und kennzeichnen
Prüfung nach Reparaturen, Sturz, Überlastung oder baulichen Veränderungen
Regelmäßige Sichtprüfung durch Beschäftigte vor jeder Benutzung
Nur Leitern nach DIN EN 131 verwenden
Alternative Arbeitsmittel prüfen (Gerüst, Arbeitsbühne bei Dauerarbeiten)
Ablauf der Leiterprüfung
Bestandsaufnahme: Erfassung aller Leitern und Tritte mit Typ, Hersteller, Kennzeichnung
Sichtprüfung: Kontrolle auf Risse, Verformungen, Verschleiß an Sprossen und Holmen
Leiterfüße-Prüfung: Test der Gummi-Füße, Halt auf glatten Böden, Standsicherheit
Gelenke & Beschläge: Prüfung auf Spiel, Funktionsfähigkeit, Rost, Verschleiß
Standsicherheitsprüfung: Test auf Wackeln, verzogene Teile, korrekten Aufbau
Kennzeichnungen: Kontrolle von Tragkraft, Hersteller, Typ, Baujahr, Prüfplakette
Zubehör-Prüfung: Teleskopverriegelungen, Fanghaken, Ausleger, Sicherungseinrichtungen
Dokumentation: Erstellung digitales Prüfprotokoll mit Ablegekriterien und Mängelliste
Prüfnachweise & Dokumentation
Nach der Prüfung erhalten Sie:
Digitales Prüfprotokoll nach DGUV 208-016 und BetrSichV § 14
Dokumentation aller geprüften Leitern mit Seriennummer und Leiterart
Mängelliste mit Bewertung nach Ablegekriterien
Prüfplakette mit nächstem Prüfdatum
Handlungsempfehlungen bei festgestellten Mängeln
Rechtssichere Dokumentation für Berufsgenossenschaften
Warum PrüfAssist?
Befähigte Personen nach TRBS 1203 mit Kenntnis über DIN EN 131
Prüfung aller Leitertypen (Anlege-, Stehleitern, Tritte, Podestleitern)
Kontrolle nach DGUV 208-016 und TRBS 2121 Teil 2
Prüfung von Sprossen, Holmen, Gelenken, Standsicherheit
Test der Leiterfüße und Sicherungseinrichtungen
Digitale Dokumentation mit lückenloser Nachweisführung
Flexible Prüftermine vor Ort
Bundesweit anerkannte Prüfprotokolle