PSA gegen Absturz Prüfung

Sachkundigenprüfung nach DGUV Regel 112-198/199 für Auffanggurte, Verbindungsmittel und Absturzsicherungen

Überblick

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss vor jeder Benutzung durch den Anwender und mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung nach DGUV Regel 112-198 und 112-199 stellt sicher, dass Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Rettungsgeräte einwandfrei funktionieren. Unsere Sachkundigen prüfen Ihre PSAgA gewissenhaft und dokumentieren alle Befunde.

Rechtliche Grundlagen

DGUV Regel 112-198

Die DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" regelt die Prüfpflichten für PSAgA. Sie schreibt eine jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen vor.

DGUV Regel 112-199

Die DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" ergänzt die Regel 112-198 für Rettungsausrüstung und fordert ebenfalls jährliche Prüfungen.

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

Die PSA-Benutzungsverordnung verpflichtet Arbeitgeber, PSAgA in ordnungsgemäßem Zustand bereitzustellen und regelmäßig prüfen zu lassen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die BetrSichV fordert, dass Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden müssen.

Pflichten des Unternehmers

Jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen (DGUV 112-198/199)

Sichtprüfung durch den Anwender vor jedem Gebrauch

Sofortige Aussonderung beschädigter oder belasteter PSAgA

Dokumentation aller Prüfungen im Prüfbuch oder digital

Kennzeichnung mit Prüfplakette und nächstem Prüftermin

Sachgerechte Lagerung zum Schutz vor UV-Strahlung und Chemikalien

Unterweisung aller Anwender im richtigen Gebrauch der PSAgA

Ablauf der PSAgA-Prüfung

01

Bestandsaufnahme: Erfassung aller zu prüfenden PSAgA-Komponenten

02

Sichtprüfung: Inspektion auf Beschädigungen, Verschleiß, UV-Schäden

03

Funktionsprüfung: Prüfung von Verschlüssen, Falldämpfern und Verstelleinrichtungen

04

Kennzeichnung: Anbringung von Prüfplaketten, Aussonderung defekter Teile

05

Dokumentation: Digitales Prüfprotokoll für jedes geprüfte Ausrüstungsteil

Prüfnachweise & Dokumentation

Nach der Prüfung erhalten Sie:

Digitales Prüfprotokoll nach DGUV 112-198/199

Prüfplaketten mit Prüfdatum und nächstem Prüftermin

Liste aussortierter PSAgA

Empfehlungen für Ersatzbeschaffung

Warum PrüfAssist?

Sachkundige mit Fachkenntnis für PSA gegen Absturz

Prüfung aller PSAgA-Komponenten (Gurte, Seile, Falldämpfer)

Digitale Dokumentation für rechtssichere Nachweisführung

Prüfplaketten zur schnellen Identifikation

Flexible Prüftermine vor Ort in Ihrem Betrieb

Schnelle Abwicklung ohne lange Ausfallzeiten

Beratung zur richtigen Auswahl und Lagerung

Bundesweit anerkannte Prüfprotokolle

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?
PSA gegen Absturz muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Zusätzlich muss der Anwender vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durchführen.
Was wird bei der Prüfung kontrolliert?
Geprüft werden: Beschädigungen an Gurten und Bändern, Verschleiß, UV-Schäden, Verformungen an Metallteilen, Funktionsfähigkeit von Verschlüssen und Verstelleinrichtungen, Kennzeichnung sowie die Funktionsfähigkeit von Falldämpfern.
Wann muss PSAgA ausgesondert werden?
PSAgA muss sofort ausgesondert werden bei: Beschädigungen an tragenden Teilen, Rissen oder Schnitten, starkem Verschleiß, UV-Schäden, nach einem Absturz (auch wenn keine sichtbaren Schäden), unleserlicher Kennzeichnung oder überschrittener Nutzungsdauer.
Kann PSAgA nach einem Sturz weiter verwendet werden?
Nein! PSAgA muss nach jedem Absturz oder Fangstoß sofort ausgesondert werden, auch wenn keine sichtbaren Schäden erkennbar sind. Innere Schäden können die Schutzfunktion beeinträchtigen.
Was kostet die Prüfung von PSA gegen Absturz?
Die Kosten hängen von der Anzahl und Art der PSAgA ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Bei größeren Mengen bieten wir attraktive Pauschalpreise.

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