Rolltore & kraftbetätigte Türen Prüfung

Jährliche Sicherheitsprüfung nach ASR A1.7, BetrSichV und DGUV Information 208-022

Überblick

Rolltore, Sektionaltore, Schiebetore und andere kraftbetätigte Toranlagen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Prüfung nach ASR A1.7 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Unfallverhütung. Unsere Sachkundigen prüfen Ihre Toranlagen gewissenhaft auf Sicherheitseinrichtungen, Kraftbegrenzung, mechanische Funktionen und erstellen ein detailliertes Prüfprotokoll.

Rechtliche Grundlagen

ASR A1.7 - Türen und Tore

Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 ist die zentrale technische Regel für kraftbetätigte Türen und Tore. Sie definiert konkrete Sicherheitsanforderungen an Schutzeinrichtungen (Lichtschranken, Schließkantensicherung), Kraftbegrenzungen, Notsteuerungen und die jährlichen Prüfintervalle.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die BetrSichV § 14 und § 16 definieren Rolltore als überwachungsbedürftige Arbeitsmittel. Sie müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.

DGUV Information 208-022

Die DGUV Information 208-022 "Türen und Tore" enthält praxisnahe Hinweise zu Gefährdungen, Prüfungen, Betrieb, Wartung und Sicherungseinrichtungen. Sie wird häufig als Grundlage für die jährliche Torprüfung verwendet.

DIN EN 13241 & DIN EN 12453

Die DIN EN 13241 regelt Produktspezifikationen und CE-Kennzeichnung von Toren. Die DIN EN 12453 definiert die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, einschließlich Kraftbegrenzung, automatischer Abschaltung und Sicherheitssensoren.

TRBS 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln

Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 enthält genaue Vorgaben zu Prüfmethoden, Prüfumfang, Qualifikation der befähigten Person und Dokumentation von Arbeitsmitteln wie Toranlagen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das ArbSchG § 3 und § 5 verpflichten Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung, Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und regelmäßigen Prüfungen. Rolltore gelten als Arbeitsmittel und unterliegen dieser Pflicht.

Pflichten des Unternehmers

Jährliche Prüfung durch eine befähigte Person (ASR A1.7, BetrSichV)

Gefährdungsbeurteilung für jede Toranlage durchführen

Prüfung vor erster Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen

Sofortige Prüfung nach Unfällen oder Schäden an der Toranlage

Dokumentation aller Prüfungen mit Prüfprotokollen

Bereitstellung und Führung von Bedienungs- und Wartungsanleitungen

Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen

Unterweisung aller Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Toranlagen

Bei häufiger Nutzung ggf. kürzere Prüfintervalle festlegen

Ablauf der Torprüfung

01

Terminvereinbarung: Wir vereinbaren einen passenden Prüftermin für Ihre Toranlagen

02

Sichtprüfung: Inspektion der mechanischen Bauteile, Laufrollen, Federn, Antriebe

03

Funktionsprüfung: Test aller Sicherheitseinrichtungen (Lichtschranken, Schließkantensicherung)

04

Kraftmessung: Prüfung der Kraftbegrenzung nach DIN EN 12453

05

Notfunktion: Test der Not-Aus-Funktion und manuellen Notentriegelung

06

Dokumentation: Erstellung eines detaillierten digitalen Prüfprotokolls mit Mängelliste

Prüfnachweise & Dokumentation

Nach der Prüfung erhalten Sie:

Digitales Prüfprotokoll nach ASR A1.7 und BetrSichV

Dokumentation aller geprüften Sicherheitseinrichtungen

Mängelliste mit Handlungsempfehlungen

Prüfplakette mit nächstem Prüftermin

Rechtssichere Dokumentation für Berufsgenossenschaften

Warum PrüfAssist?

Befähigte Personen nach TRBS 1203 mit Fachkenntnis für Toranlagen

Prüfung aller Tortypen (Rolltor, Sektionaltor, Schiebetor, Falttor)

Kraftmessung mit kalibrierten Messgeräten nach DIN EN 12453

Digitale Dokumentation für lückenlose Nachweisführung

Test aller Sicherheitseinrichtungen (Lichtschranken, Sensoren)

Flexible Prüftermine, auch außerhalb der Geschäftszeiten

Detaillierte Handlungsempfehlungen bei festgestellten Mängeln

Bundesweit anerkannte Prüfprotokolle

Häufig gestellte Fragen

Wie oft müssen Rolltore und kraftbetätigte Türen geprüft werden?
Nach ASR A1.7, BetrSichV und DGUV Information 208-022 ist mindestens eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person vorgeschrieben. Bei sehr häufiger Nutzung oder in sicherheitskritischen Bereichen können kürzere Intervalle erforderlich sein.
Was wird bei der Torprüfung genau kontrolliert?
Geprüft werden: Mechanische Bauteile (Laufrollen, Federn, Wellen), Sicherheitseinrichtungen (Lichtschranken, Schließkantensicherung, Not-Aus), Kraftbegrenzung nach DIN EN 12453, Notentriegelung, Kennzeichnung, Bedienungsanleitung sowie die allgemeine Verkehrssicherheit.
Wer darf Toranlagen prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfolgen. Diese muss über eine technische Berufsausbildung, Erfahrung im Bereich kraftbetätigter Tore und entsprechende Schulungen verfügen.
Was ist eine Kraftbegrenzung und warum ist sie wichtig?
Die Kraftbegrenzung nach DIN EN 12453 stellt sicher, dass das Tor beim Auftreffen auf ein Hindernis (Person, Fahrzeug) sofort stoppt oder umkehrt. Sie verhindert Quetsch- und Scherverletzungen und ist eine der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Festgestellte Mängel werden im Prüfprotokoll dokumentiert und nach Schweregrad kategorisiert. Sicherheitskritische Mängel müssen sofort behoben werden, das Tor darf bis zur Reparatur nicht genutzt werden. Weniger kritische Mängel können mit Fristsetzung behoben werden.
Was kostet eine Torprüfung?
Die Kosten hängen von der Anzahl und Art der Toranlagen ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Bei mehreren Toren an einem Standort bieten wir attraktive Pauschalpreise.
Muss auch die Notentriegelung geprüft werden?
Ja, die Notentriegelung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung. Sie muss bei der jährlichen Prüfung auf Funktion getestet werden, damit im Notfall (Stromausfall, Störung) das Tor manuell geöffnet werden kann.

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