Überblick
Rechtliche Grundlagen
ASR A1.7 - Türen und Tore
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 ist die zentrale technische Regel für kraftbetätigte Türen und Tore. Sie definiert konkrete Sicherheitsanforderungen an Schutzeinrichtungen (Lichtschranken, Schließkantensicherung), Kraftbegrenzungen, Notsteuerungen und die jährlichen Prüfintervalle.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV § 14 und § 16 definieren Rolltore als überwachungsbedürftige Arbeitsmittel. Sie müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
DGUV Information 208-022
Die DGUV Information 208-022 "Türen und Tore" enthält praxisnahe Hinweise zu Gefährdungen, Prüfungen, Betrieb, Wartung und Sicherungseinrichtungen. Sie wird häufig als Grundlage für die jährliche Torprüfung verwendet.
DIN EN 13241 & DIN EN 12453
Die DIN EN 13241 regelt Produktspezifikationen und CE-Kennzeichnung von Toren. Die DIN EN 12453 definiert die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, einschließlich Kraftbegrenzung, automatischer Abschaltung und Sicherheitssensoren.
TRBS 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 enthält genaue Vorgaben zu Prüfmethoden, Prüfumfang, Qualifikation der befähigten Person und Dokumentation von Arbeitsmitteln wie Toranlagen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das ArbSchG § 3 und § 5 verpflichten Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung, Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und regelmäßigen Prüfungen. Rolltore gelten als Arbeitsmittel und unterliegen dieser Pflicht.
Pflichten des Unternehmers
Jährliche Prüfung durch eine befähigte Person (ASR A1.7, BetrSichV)
Gefährdungsbeurteilung für jede Toranlage durchführen
Prüfung vor erster Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen
Sofortige Prüfung nach Unfällen oder Schäden an der Toranlage
Dokumentation aller Prüfungen mit Prüfprotokollen
Bereitstellung und Führung von Bedienungs- und Wartungsanleitungen
Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen
Unterweisung aller Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Toranlagen
Bei häufiger Nutzung ggf. kürzere Prüfintervalle festlegen
Ablauf der Torprüfung
Terminvereinbarung: Wir vereinbaren einen passenden Prüftermin für Ihre Toranlagen
Sichtprüfung: Inspektion der mechanischen Bauteile, Laufrollen, Federn, Antriebe
Funktionsprüfung: Test aller Sicherheitseinrichtungen (Lichtschranken, Schließkantensicherung)
Kraftmessung: Prüfung der Kraftbegrenzung nach DIN EN 12453
Notfunktion: Test der Not-Aus-Funktion und manuellen Notentriegelung
Dokumentation: Erstellung eines detaillierten digitalen Prüfprotokolls mit Mängelliste
Prüfnachweise & Dokumentation
Nach der Prüfung erhalten Sie:
Digitales Prüfprotokoll nach ASR A1.7 und BetrSichV
Dokumentation aller geprüften Sicherheitseinrichtungen
Mängelliste mit Handlungsempfehlungen
Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
Rechtssichere Dokumentation für Berufsgenossenschaften
Warum PrüfAssist?
Befähigte Personen nach TRBS 1203 mit Fachkenntnis für Toranlagen
Prüfung aller Tortypen (Rolltor, Sektionaltor, Schiebetor, Falttor)
Kraftmessung mit kalibrierten Messgeräten nach DIN EN 12453
Digitale Dokumentation für lückenlose Nachweisführung
Test aller Sicherheitseinrichtungen (Lichtschranken, Sensoren)
Flexible Prüftermine, auch außerhalb der Geschäftszeiten
Detaillierte Handlungsempfehlungen bei festgestellten Mängeln
Bundesweit anerkannte Prüfprotokolle